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Glossar

Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig.



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Wechsel | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand | Wucher

Wechsel

Ein gezogener Wechsel oder eine Tratte ist eine Anweisung, durch die der Aussteller den Schuldner ohne Angabe des Schuldgrundes anweist, eine gewisse Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen, wobei der Aussteller für die Annahme und die Einlösung selbst haftet. Dagegen ist der eigene Wechsel (Solawechsel) ein Zahlungsversprechen, durch das sich der Aussteller ohne Angabe des Schuldgrundes selbst verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen.



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