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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Unternehmer | Urkundenprozeß | Urteil UrkundenprozeßUrkundenprozeß ist der Prozeß, bei dem ein Anspruch geltend gemacht
wird, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten
Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, bei dem
die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen
durch Urkunden bewiesen werden können. Die Klage muß die Erklärung
enthalten, daß im Urkundenprozeß geklagt werde. zurück |