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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Unternehmer | Urkundenprozeß | Urteil UrteilEin Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Grundsätzlich wird durch Urteil nach Beratung über eine Klage entschieden. Ein Urteil wird schriftlich abgefasst. Es beinhaltet u. a. den Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Im Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren enthält das Urteil außerdem eine Rechtsmittelbelehrung. Die Urteile müssen von den Richtern, die daran mitgewirkt haben, unterschrieben
werden. Urteile werden im Anschluss an die mündliche Verhandlung oder einen
besonderen Urteilstermin verkündet. Außerdem werden sie von Amts wegen
in schriftlicher Form zugestellt. zurück |