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Glossar

Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig.



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Tilgung | Titel | Tod des Gläubigers | Tod des Schuldners

Tod des Schuldners

Ist die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet worden und der Schuldner stirbt, so kann ohne Umschreiben des Schuldtitels in den Nachlass weiter vollstreckt werden.

Hat die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen, müssen die Erben ermittelt, ein Erbschein beantragt und der Schuldtitel umgeschrieben werden. Der Antrag hat unter Vorlage des Erbscheins bei dem Gericht zu erfolgen, welches den Titel erlassen hat. Der Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen.



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