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Glossar

Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig.



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Schenkung | Schufa | Schuldner | Schuldnerberatung | Schuldnerverzeichnis | Schwarze Liste | Selbstauskunft | Sicherungsübereignung | Streitwert | Stundung

Stundung

Bei der Stundung handelt es sich um einen Vertrag, durch den die Fälligkeit einer Forderung herausgeschoben wird. Dies kann zinslos oder verzinslich erfolgen. Der Anspruch des Gläubigers auf die Leistung bleibt auch bei einer Stundung bestehen.

Die Stundung wirkt sich auch auf die Verjährung einer Forderung aus. Während der Stundung wird die Verjährung gehemmt.



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