Glossar
Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht
von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist
Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie
hier sicher fündig.
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Stundung
Stundung
Bei der Stundung handelt es sich um einen Vertrag, durch den die Fälligkeit
einer Forderung herausgeschoben wird. Dies kann zinslos oder verzinslich erfolgen.
Der Anspruch des Gläubigers auf die Leistung bleibt auch bei einer Stundung
bestehen.
Die Stundung wirkt sich auch auf die Verjährung einer Forderung aus. Während
der Stundung wird die Verjährung gehemmt.
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