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Glossar

Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig.



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Schenkung | Schufa | Schuldner | Schuldnerberatung | Schuldnerverzeichnis | Schwarze Liste | Selbstauskunft | Sicherungsübereignung | Streitwert | Stundung

Schuldnerverzeichnis

Das beim Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis umfasst die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben (ehemals Offenbarungseid); außerdem sind in das Schuldnerverzeichnis die Personen aufzunehmen, gegen die Haft angeordnet wurde, weil sie sich grundlos weigerten, eine solche eidesstattliche Versicherung abzugeben. Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur zweckbestimmt (z.B. für eine beabsichtigte Zwangsvollstreckung) verwendet werden; das Gericht entscheidet über den Umfang einer beantragten Auskunft.

Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung des die Eintragung betreibenden Gläubigers nachgewiesen oder sonst der Eintragungsgrund weggefallen ist, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.



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