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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Schenkung | Schufa | Schuldner | Schuldnerberatung | Schuldnerverzeichnis | Schwarze Liste | Selbstauskunft | Sicherungsübereignung | Streitwert | Stundung SchufaSCHUFA ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kreditwirtschaft in Deutschland. Sie stellt ihren Vertragspartnern (Banken, Sparkassen, Kreditkartenorganisationen, Versicherungen, Bausparkassen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen, Telefongesellschaften, Energieversorgern und auch Vermietern) Informationen von mehr als 60 Millionen Bürgern zur Verfügung, damit diese vor Verlusten aus dem Konsumenten-Kreditgeschäft geschützt werden. Sie dient aber auch dem Schutz der Konsumenten vor Überschuldung. Die Einräumung von Kontokorrentkonten, Krediten sowie ein damit in Zusammenhang stehendes, nicht vertragsmäßiges Verhalten, werden von der SCHUFA gespeichert und stehen den Vertragspartnern zur Verfügung. Durch die sogenannte SCHUFA-Klausel, die der Kunde unterschreibt, willigt er in die Weitergabe von Daten ein. Die Schufa verfügt neben einem Stammsitz auch über mehrere Regionalstandorte, bei denen sich Verbraucher selbst über ihre gespeicherten Eintragungen informieren können (s. Selbstauskunft). zurück |