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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Ratenzahlung | Rechtsmittel | Revision RevisionEs gibt verschiedene Rechtsmittel gegen Urteile. Mit dem Rechtsmittel der Revision kann nur überprüft werden, ob in dem Verfahren, das zum Urteil führte, das Recht korrekt angewandt wurde. Dagegen können im Berufungsverfahren auch Tatsachen erneut überprüft bzw. neue Beweise in das Verfahren eingeführt werden. In Zivilsachen ist die Revision in der Regel gegen Berufungsurteile der Oberlandesgerichte
zulässig (Frist: 1 Monat nach Zustellung). Im Zivilverfahren findet die
Revision gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile statt, allerdings
nur, wenn dass Berufungsgericht sie im Urteil zugelassen hat. Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde
hin kann das Revisionsgericht die Revision zulassen. zurück |