Glossar
Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht
von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist
Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie
hier sicher fündig.
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
Z
Neubeginn der Verjährung |
Notfrist
Neubeginn der Verjährung
Die Verjährungsfrist beginnt erneut zu laufen, wenn der Schuldner dem Gläubiger
gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung
oder in anderer Weise anerkennt oder wenn eine gerichtliche oder behördliche
Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
zurück