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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Leasing | Liquidität | Lohnpfändung LohnpfändungDer Anspruch des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Auszahlung seines
Arbeitslohnes kann ebenfalls vom Gläubiger gepfändet werden. Auch
hier erfolgt die Pfändung über die Beantragung eines Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses. Die Lohnpfändung wird mit Zustellung an den Arbeitgeber wirksam. Ist Eile geboten, kann es sinnvoll sein, zunächst ein vorläufiges Zahlungsverbot auszubringen. Liegt eine Lohnpfändung vor, so ist diese auch noch wirksam, wenn der
Schuldner bis zu neun Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit
demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis eingeht. Wichtig kann
dies werden, wenn der Schuldner ein Saisonarbeitsverhältnis hat oder durch
die Unterbrechung versucht, sich seiner Gläubiger zu entledigen. zurück |