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Glossar

Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig.



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Gerichtskosten | Gerichtsstand | Gerichtsvollzieher | Gesamtvollstreckung | Gläubiger | Grundbuch

Gesamtvollstreckung

Die Gesamtvollstreckung ist ein Verfahren in dem alle Gläubiger eines Schuldners zusammengefasst werden und alle Ansprüche gemeinsam behandelt werden.
Typisches Beispiel für die Gesamtvollstreckung ist das Insolvenzverfahren (früher Konkurs): das Vermögen des Gemeinschuldners wird nach einer bestimmten Quote unter den Gläubigern verteilt. Sinn der Gesamtvollstreckung ist zu verhindern, dass einzelne Gläubiger sich auf Kosten der anderen befriedigen.

 

Anmerkung: Die Gesamtvollstreckung galt auf dem Gebiet der ehem. DDR bis zum Inkrafttreten der gesamtdeutschen Insolvenzordnung (InsO) 1999.



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