Glossar
Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht
von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist
Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie
hier sicher fündig.
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
Z
Gerichtskosten |
Gerichtsstand |
Gerichtsvollzieher |
Gesamtvollstreckung |
Gläubiger |
Grundbuch
Gerichtskosten
Die Durchführung eines Verfahrens vor einem Gericht kostet Gebühren. Diese müssen von der klagenden Partei gezahlt werden. Gewinnt sie, muss der unterlegene Gegner dem Kläger sämtliche Kosten und damit auch die Gerichtskosten erstatten.
Die Höhe der Gerichtskosten hängt von der Höhe des Streitwertes ab. Die Höhe ergibt sich aus dem Gerichtskostengesetz.
zurück