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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Eidesstattliche Versicherung | Eigentum | Erfüllung Eidesstattliche VersicherungDie Eidesstattliche Versicherung hat den ehemaligen Offenbarungseid ersetzt. Sie ermöglicht es dem Gläubiger, sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners zu verschaffen. Der Schuldner wird in der Regel aufgrund eines entsprechenden Antrags eines Gläubigers zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung geladen. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass bezüglich der Forderung des Gläubigers einmal, zumindest teilweise, erfolglos vollstreckt worden ist oder dass der Schuldner die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten verweigert hat. Ein fruchtloser Vollstreckungsversuch wird durch eine Fruchtlosbescheinigung des Gerichtsvollziehers, die nicht älter als 6 Monate sein sollte, nachgewiesen. zurück |