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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Böser Glaube | Bürgschaft | Bankauskunft | Berufung | Besitz | Bonität BesitzDer Besitz wird landläufig gleichgesetzt mit dem Vermögen einer Person, etwa deren Grund- oder Hausbesitz. Die rechtliche Bedeutung ist aber eine andere: Besitz ist allein die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache, d.h. "das äußere Haben". Dafür kommt es auf die Rechtsbeziehungen zur Sache (etwa die Eigentumsfrage) nicht an. Hier liegt dann auch der Unterschied zum Eigentum. Es gibt zahlreiche Arten des Besitzes, u. a.:
Der Besitz ist vererblich, übertragbar und räumt dem Besitzer bestimmte Abwehrrechte ein. Wird dem Besitzer nämlich der Besitz gegen seinen Willen entzogen, so darf er sich dagegen wehren. Daneben gibt es noch einen besonderen gerichtlichen Besitzschutz. Die Beeinträchtigung des Besitzes ist eine unerlaubte Handlung und kann zu Schadensersatzverpflichtungen führen. zurück |