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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Böser Glaube | Bürgschaft | Bankauskunft | Berufung | Besitz | Bonität BerufungBerufung ist ein Rechtsmittel, das sich im Zivilverfahren gegen Endurteile der ersten Instanz richtet. Im Strafverfahren ist die Berufung gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zulässig. Im Berufungsverfahren findet im Gegenteil zum Revisionsverfahren eine erneute Tatsachen- und Rechtsprüfung statt. Es können also z.B. neue Beweise und Tatsachen in den Prozess eingeführt werden. Die Berufungsfrist beträgt im Zivilverfahren einen Monat (Strafverfahren: 1 Woche) und beginnt mit der Zustellung des Urteils (Strafverfahren: Beginn mit Verkündung). Erfolgt in Ausnahmefällen keine Zustellung, etwa aufgrund eines Versehens, endet die Frist erst fünf Monate nach der Verkündung des Urteils. Eine Berufung ist im Zivilverfahren nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,- Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat. zurück |