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Goldene Regeln gegen Forderungsausfall


1. Prüfen der Kunden

a) Zahlungsfähigkeit und –willigkeit beurteilen durch

  • Auskünfte einholen bei Wirtschaftsauskunfteien, Bank- oder SCHUFA-Auskunft, IHK, Handelsregister und Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht
  • eigene Erfahrungen aus früheren Auftragsabwicklungen
  • Reputation bei Mitbewerbern, anderen Kunden, o.ä.

b) Daten auswerten:

  • Eigene Erfahrungen über das Zahlungsverhalten des möglichen Kunden in der Vergangenheit mit den Ergebnissen aus 1. verbinden. Welche Risiken ergeben sich?
  • Möglichkeiten der Absicherung dieser Unsicherheiten?

c) Ergebnis erzielen:

  • Vertragsverhandlungen, Zurückstellung oder Ablehnung

2. Firmendaten und Vertretungsberechtigung des Kunden prüfen

3. Sorgfältige Einräumung von Zahlungszielen
Zahlungsbedingungen und Ersatzleistungen abhängig von

  • Intensität der Geschäftsbeziehung (z.B. langjähriger Kunde),
  • Auftragswert, -umfang und -dauer,
  • Eigene Lieferkonditionen und Kapitalausstattung.

4. Klar definiertes Vertragswerk
Genaue Bezeichnung der Erbringung einer Leistung

  • Leistungsvolumen
  • Spezifikation von Leistung und Gewährleistungsfristen
  • Pflichtenheft
  • genaue Festlegung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Zahlungsweise, etc.)

5. Unverzügliche Rechnungsstellung

6. Zahlungsüberwachung

7. Konsequentes Mahnen

8. Keine Vertröstungen akzeptieren

9. Forderungseinzug mit Hilfe Dritter
Zuerst erneute Bonitätsprüfung des Kunden vor Betreibung der Forderung. Dann u.U. Abgabe an

  • Inkassobüro
  • Rechtsanwalt

10. Durchsetzung von Forderungen
Zwangsvollstreckung per Vollstreckungstitel:

  • nach Gerichtsverfahren
  • Ergebnis von Schiedsgerichtsverfahren bzw. außergerichtlichen Einigungen

11. Kreditversicherungen
Sie versichern sich gegen den Ausfall einer oder aller Ihrer Forderungen bei einem Versicherungsinstitut gegen eine Gebühr.