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Pressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) vom 8. November 2007Unternehmensinsolvenzen sinken, Verbraucherinsolvenzen steigen Zahlungsverhalten deutlich verbessert Das Zahlungsverhalten in Deutschland hat sich deutlich verbessert. In der aktuellen Herbstumfrage unter den 521 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, melden 84 Prozent der befragten Firmen: Rechnungen werden jetzt genauso gut oder besser bezahlt als noch im Frühjahr. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf voraussichtlich nur noch 28.000 (2006: 30.357). Die gute Konjunktur verbessert vor allem das Zahlungsverhalten gewerblicher Schuldner. Nur noch 40 Prozent der BDIU-Mitglieder melden, dass Unternehmen Rechnungen wegen einer aktuell schlechten Auftragslage nicht bezahlen (vor zwei Jahren: 75 Prozent). Besonders der Bau profitiert. In der Umfrage bemängeln lediglich 54 Prozent der Inkassounternehmen die Rechnungstreue der Kunden in dieser Branche (Herbst 2006: 70 Prozent). Hier gehen die Insolvenzen mit einem Minus von mehr als 20 Prozent auch überdurchschnittlich stark zurück. Weitere Branchen mit Problemen beim Zahlungsverhalten sind jetzt das Handwerk insgesamt (63 Prozent) und das Dienstleistungsgewerbe (57 Prozent). Gleichzeitig aber steigt die Zahl der reinen Verbraucherinsolvenzen. Bis Ende des Jahres erwartet der BDIU rund 106.000 Verfahren – fast 14 Prozent mehr als 2006 (93.243). Wichtiger Grund ist neben Arbeitslosigkeit die hohe Überschuldung vieler Verbraucher. „Überschuldung muss bekämpft werden“, fordert BDIU-Präsident Stephan Jender. „Die jetzt beschlossene Reform der Verbraucherinsolvenz leistet das nicht.“ Mittellose Schuldner sollen demnach künftig ein vereinfachtes Entschuldungsverfahren durchlaufen, müssen sich aber zu Beginn mit 25 Euro und später monatlich 13 Euro finanziell selbst beteiligen. „Das ist zumindest richtig, um die Finanzkompetenz der Schuldner zu verbessern“, begrüßt Jender. „Hier muss aber noch viel mehr getan werden.“ So kritisieren in der Umfrage 37 Prozent der Inkassounternehmen, dass jüngere Schuldner schlechter zahlen als Ältere. Der BDIU fordert daher mehr Aufklärung und Schuldenprävention in der Schule. „So lässt sich Überschuldung frühzeitig vorbeugen“, ist Jender überzeugt. 12 Milliarden Euro offene Forderungen bei Kommunen 88 Prozent der BDIU-Firmen melden: Das ohnehin schlechte Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand hat sich in diesem Herbst nicht verändert. Ein Grund: Die eigenen hohen Außenstände der Kommunen. So beträgt die Gesamtsumme an offenen und niedergeschlagenen Forderungen bei Städten und Gemeinden nach Einschätzung des BDIU mindestens 12 Milliarden Euro. BDIU-Sprecher Wolfgang Spitz: „Die Kommunen müssen ihr eigenes Forderungsmanagement effizienter gestalten.“ Eine Chance zur Effizienzsteigerung ist die externe Unterstützung durch dafür spezialisierte Inkassounternehmen. „Rechtlich ist das vielfach möglich“, erklärt dazu der Datenschutzexperte Professor Dr. Ralf B. Abel. „In der Praxis wird diese Möglichkeit allerdings bislang noch viel zu wenig genutzt – auch, weil sich viele Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen unsicher sind, über welche Gestaltungsspielräume sie in dieser Frage tatsächlich verfügen.“ Der BDIU fordert mehr Rechtssicherheit, damit Kommunen diese Möglichkeit für ihre Finanzierung nutzen können. Verbandschef Jender ergänzt: „In guten wirtschaftlichen Zeiten muss man sich wetterfest für konjunkturelle Eintrübungen machen. Das ist im Interesse der Wirtschaft und aller Bürgerinnen und Bürger.“ 12 Milliarden Euro offene Forderungen bei Städten und Gemeinden BDIU: Kommunen sollten ihr Forderungsmanagement auslagern Die Situation der kommunalen Haushalte bleibt trotz der guten Konjunktur weiterhin angespannt. Laut Angaben des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, beträgt die Gesamtsumme an offenen Forderungen der Städte und Gemeinden derzeit mindestens 12 Milliarden Euro. Der BDIU fordert, dass öffentliche Verwaltungen ihr Forderungsmanagement mit externer Unterstützung optimieren sollten. Das brächte deutliche Mehreinnahmen. Die deutschen Kommunen bleiben in ihrer Mehrheit hoch verschuldet – trotz Konjunkturaufschwungs und steigender Steuereinnahmen. Auf diese Tatsache wies am Donnerstag der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) in Berlin bei der Vorstellung der BDIU-Herbstumfrage hin. Nach Angaben des Verbandes summieren sich alleine die Außenstände der Städte und Gemeinden aus nicht realisierten Forderungen auf derzeit mindestens 12 Milliarden Euro. Verbandssprecher Wolfgang Spitz stellte fest: „Insbesondere jetzt, wo Wirtschaft und öffentliche Einnahmen kräftig wachsen, sind die öffentlichen Verwaltungen aufgefordert, ihre eigenen Haushalte in Ordnung zu bringen. Das ist im Interesse der Wirtschaft und aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zwar profitieren die Kommunen finanziell durchaus vom Wirtschaftsaufschwung. So spülten steigende Steuereinnahmen laut Angaben des Statistischen Bundesamtes alleine im ersten Halbjahr Mehreinnahmen von 11,1 Prozent, insgesamt 28,3 Milliarden Euro, in die Kassen der Gemeinden und Gemeindeverbände (die Stadtstaaten ausgenommen). Den Löwenanteil, 16,5 Milliarden Euro, machten Einnahmen aus der Gewerbesteuer aus. Aber die kurzfristigen Kassenkredite stiegen gleichzeitig auch auf 29,2 Milliarden Euro, und damit auf einen neuen Rekordstand. „Mit kurzfristigen Kassenkrediten besorgen sich Kämmerer schnelle Liquidität, um dringend anstehende Ausgaben zu finanzieren“, erläutert Wolfgang Spitz. „Aber sie müssen mit einer hohen Verzinsung wieder zurückgezahlt werden. Der neue Rekord bei den Kassenkrediten zeigt, dass Städte und Gemeinden dringend über alternative Finanzierungswege nachdenken müssen.“ Offene Forderungen sichtbar machen Ein Problem in diesem Zusammenhang: Viele Kommunen haben noch nicht die Umstellung vom kameralistischen zum doppischen Haushaltssystem vollzogen. Bei den meisten Kommunen steht diese Änderung noch an. Das doppische Haushaltssystem bilanziert Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen ähnlich wie bei einem Unternehmen. Das ist beim kameralistischen System nicht möglich. Der Vorteil des neuen Haushaltssystems: In einer solchen Bilanz müssen die Verwaltungen ihre offenen Forderungen konkret beziffern. Bislang werden diese von den meisten Kommunen in ihren Bilanzen nicht aufgeführt. „Viele offene und niedergeschlagene Forderungen schlummern bei den Kommunen derzeit noch in Kellerakten“, so BDIU-Sprecher Wolfgang Spitz. „Hier sind deutliche Einnahmeverbesserungen möglich.“ Laut Einschätzung der BDIU-Unternehmen ist das eigene Forderungsmanagement der öffentlichen Hand verbesserungswürdig. Das belegt die Herbstumfrage. In der Erhebung wollte der Verband wissen, wie die Inkassounternehmen das Forderungsmanagement der Städte und Gemeinden beurteilen. Die Mehrheit (40 Prozent) bewertet es mit der Schulnote „mangelhaft“. Nur 3 Prozent benoten es mit „gut“, die Schulnote „sehr gut“ vergibt keine der befragten Firmen. Externe Unterstützung beim Forderungsmanagement bringt höhere Einnahmen Eine Chance zur Effizienzsteigerung ist daher die externe Unterstützung des Forderungsmanagements durch dafür spezialisierte Inkassounternehmen. „Rechtlich ist das vielfach möglich“, erklärt dazu der Datenschutzexperte Professor Dr. Ralf B. Abel von der Fachhochschule Schmalkalden. „In der Praxis wird diese Möglichkeit allerdings bislang noch viel zu wenig genutzt – auch, weil sich viele Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen unsicher sind, über welche Gestaltungsspielräume sie in dieser Frage tatsächlich verfügen.“ Gemeinsam mit dem Bundesverband Inkasso hat Professor Abel ein Forschungsprojekt zu diesem Thema durchgeführt. Das Ergebnis: In vielen Fällen gibt es keine durchgreifenden rechtlichen Hindernisse für Städte und Gemeinden, ihr Forderungsmanagement zumindest teilweise mit externer Unterstützung zu optimieren. Ein gutes Beispiel dafür ist laut Professor Abel das Unterhaltsvorschussgesetz.Danach geht der Staat zugunsten bedürftiger Kinder und Mütter in Vorleistung, wenn Unterhaltspflichtige – zumeist Väter – nicht bezahlen. Die Jugendämter dürfen sich das vorgestreckte Geld zwar beim säumigen Schuldner zurückholen. Aber in der Praxis liege diese sogenannte Rückgriffsquote nur bei knapp über 20 Prozent. Pro Jahr belaufen sich die Unterhaltsvorschüsse in Deutschland immerhin auf rund 700 Millionen Euro. „Wenn die Rückholquote durch externe Unterstützung beim Forderungsmanagement nur um wenige Prozentpunkte verbessert werden könnte, bedeutet dies schon etliche Millionen Euro mehr in den öffentlichen Kassen. Es liegt also im Interesse der Steuerzahler, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, so das Fazit von Abel. Viele Städte und Länder prüfen die Möglichkeiten Die Stadt Wiesbaden etwa hat bereits ein Inkassounternehmen beauftragt, ausstehende Unterhaltsvorschüsse zu realisieren. Andere Städte folgen diesem Beispiel. So kündigte jüngst in Potsdam der Finanzbeigeordnete an, demnächst offene Forderungen teilweise durch Dritte realisieren zu wollen. Die brandenburgische Landeshauptstadt verspricht sich dadurch, ihren hohen Bestand an offenen Forderungen zu reduzieren. Diese belaufen sich nach eigenen Angaben derzeit auf rund 20 Millionen Euro. In der Politik mehren sich auch sonst die Stimmen, die einem Auslagern des Forderungsmanagements grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Das Land Baden-Württemberg zum Beispiel erwägt konkrete Maßnahmen, die zum Ziel haben, private Dritte zumindest in Teilgebieten mit dem Einziehen von öffentlichen Forderungen zu beauftragen. „Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich“, so BDIU-Sprecher Spitz. „Aber wir würden uns auch wünschen, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger noch ein wenig mehr Mut an den Tag legen und das, was jetzt bereits möglich ist, auch jetzt schon umsetzen.“ Denn in der Praxis haben bislang erst wenige Verwaltungen von externem Forderungsmanagement Gebrauch gemacht, wie die Inkassounternehmen in ihrer Umfrage berichten. Erst 17 Prozent melden, dass sie bereits Anfragen von Städten und Gemeinden erhalten haben. 83 Prozent sind noch nie kontaktiert worden, um beim Einziehen öffentlicher Forderungen unterstützend tätig zu werden. Öffentliche Hand ein schlechter Zahler „Besonders ärgerlich ist es in diesem Zusammenhang, dass die öffentliche Hand selbst ein vergleichsweise nachlässiger Zahler ist“, ergänzt BDIU-Präsident Stephan Jender. Das zeigt die Herbstumfrage. 88 Prozent der BDIU-Unternehmen melden, dass sich das ohnehin schlechte Zahlungsverhalten der Kommunen in den vergangenen sechs Monaten nicht verändert hat. 10 Prozent sagen sogar, dass Städte und Gemeinden ihre Rechnungen aktuell schlechter bezahlen. „Die öffentliche Hand hat beim Zahlungsverhalten Vorbildcharakter“, so Jender. „Unter schlechten Beispielen aber müssen kleine Betriebe vor Ort, vor allem aus dem Handwerk, leiden.“ Handwerk besonders betroffen Ohnehin sind es im Vergleich der Wirtschaftsbereiche vor allem die Handwerker, die besonders lange warten müssen, bis ihre Rechnungen bezahlt werden. Diese Tendenz hat sich in den vergangenen Monaten nach Erfahrung der Inkassounternehmen sogar noch ein wenig verstärkt. In der Herbstumfrage ist jetzt das Handwerk die Branche, die die größten Probleme mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden hat (63 Prozent der BDIU-Unternehmen haben eine entsprechende Angabe gemacht). Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Dienstleistungsbranche (57 Prozent) und das Baugewerbe (54 Prozent). In den vergangenen Jahren hatte traditionell das Baugewerbe diese Spitzenposition inne. BDIU: Forderungssicherungsgesetz muss kommen Helfen könnte den Handwerkern das sogenannte Forderungssicherungsgesetz. Schon vor einem Jahr hatten BDIU-Präsident Stephan Jender und Otto Kentzler, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, dessen zügige Verabschiedung auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gefordert. „Passiert ist seitdem jedoch nichts“, beklagt Jender. Dabei könnte das Forderungssicherungsgesetz die rechtliche Position von Handwerksbetrieben gegenüber zahlungssäumigen Schuldnern deutlich stärken. Es sieht unter anderem vor, dass ein Handwerker Abschlagszahlungen von seinem Kunden einfordern kann, noch bevor ein Teilauftrag in sich abgeschlossen ist. Außerdem können Subunternehmer ihren Werklohnanspruch gegenüber dem Generalunternehmer unter erleichterten Voraussetzungen realisieren. Einbehaltene Beträge, die der Auftraggeber über die Nachbesserungskosten hinaus nicht auszahlen muss, um den Handwerker zur Mängelbeseitigung zu veranlassen, dürften laut dem Gesetz nicht mehr das Dreifache, sondern nur noch maximal das Doppelte der Kosten betragen. „Mit diesen Änderungen ließen sich sicherlich nicht alle Zahlungsprobleme im Handwerk grundsätzlich beseitigen“, schränkt Jender ein. „Aber es würde doch dazu beitragen, eine durch Zahlungsausfälle besonders gefährdete Branche zukunftssicherer zu gestalten. Das Handwerk ist immerhin das Herz der Wirtschaft und der Motor unserer guten Konjunktur.“ Jender weiter: „In guten wirtschaftlichen Zeiten gilt es, sich wetterfest für eine mögliche konjunkturelle Eintrübung zu machen. Die Politik sollte das jetzige gute wirtschaftliche Klima nutzen. Sie sollte öffentlichen Verwaltungen Rechtssicherheit verschaffen, damit sie ihr Forderungsmanagement zumindest teilweise auslagern können – so stärken sie ihre Liquidität nachhaltig. Ein zügiges Verabschieden des Forderungssicherungsgesetzes würde darüber hinaus den vielen Handwerkerbetrieben, die die Wirtschaft in den Städten und Gemeinden überall in Deutschland prägen, bei der Existenzsicherung helfen und dem aktuellen Aufschwung ein noch stabileres Fundament verschaffen.“ Herbstumfrage der Inkassounternehmen Zahlungsverhalten deutlich besser Verbraucherinsolvenzen klettern auf neuen Rekord In ihrer aktuellen Herbstumfrage melden die deutschen Inkassounternehmen jetzt ein deutlich verbessertes Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner. 84 Prozent bestätigen: Rechnungen werden jetzt genauso gut oder besser gezahlt als noch im Frühjahr. Gleichzeitig erwartet der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf 28.000 zurückgeht (2006: 30.357). Aber: Die Verbraucherinsolvenzen steigen weiter. Rechnungen werden in Deutschland wieder pünktlicher bezahlt. In der traditionellen Herbstumfrage unter den 521 Mitgliedern des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, melden jetzt gut vier Fünftel der befragten Firmen, dass das Zahlungsverhalten der Schuldner stabil geblieben ist oder sich sogar gebessert hat. Befragt nach unterschiedlichen Schuldnergruppen, stellen die Inkassounternehmen vor allem gewerblichen Schuldnern ein positives Zeugnis aus. Diese zahlen laut 89 Prozent der BDIU-Firmen ihre Rechnungen aktuell genauso gut oder sogar besser als noch vor einem halben Jahr. „Die stabile Konjunktur stärkt die Liquidität insbesondere der deutschen Unternehmen nachhaltig“, so Stephan Jender, Präsident des Bundesverbandes Inkasso, am Donnerstag in Berlin. „Aber: Der Aufschwung ist bei vielen Verbrauchern noch nicht angekommen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt weiter.“ 106.000 Verbraucherinsolvenzen erwartet Für dieses Jahr erwartet der BDIU einen erneuten Negativrekord. Bis Ende Dezember werden demnach voraussichtlich 106.000 überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher einen gerichtlichen Antrag auf private Insolvenz stellen. Das sind fast 14 Prozent mehr als noch im vergangenen Jahr (2006 gab es 93.243 Verbraucherinsolvenzen). „Zwar hat sich der Anstieg der Verfahren inzwischen etwas verlangsamt“, kommentiert Stephan Jender die Entwicklung. „Aber angesichts des starken Konjunkturaufschwungs ist dieser weitere Anstieg der privaten Pleiten eine große Enttäuschung, und das nicht nur aus Sicht der Gläubiger. Allerdings handelt es sich meistens um Schuldnerkarrieren, die jahrelang aufgebaut worden sind. Wir haben es nur der rückläufigen Arbeitslosigkeit zu verdanken, dass es in diesem Jahr nicht noch viel mehr Verbraucherinsolvenzen geben wird.“ Dass Arbeitslosigkeit ein wichtiger Faktor ist, bestätigt auch die Herbstumfrage. 79 Prozent der BDIU-Unternehmen sagen, dass der Verlust des Jobs ein ausschlaggebender Grund ist, warum Private Rechnungen aktuell nicht bezahlen. Noch gravierender beurteilen die Inkassounternehmen den Faktor Überschuldung. Diese ist laut 83 Prozent der befragten Firmen der Grund, dass Gläubiger derzeit auf fällige Zahlungen warten müssen. „Überschuldung ist das Grundproblem, sie muss bekämpft werden“, schlussfolgert Stephan Jender. Er fügt hinzu: „Die jetzt beschlossene Reform der Verbraucherinsolvenz löst das Problem leider nicht.“ Gläubiger gehen fast immer leer aus Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist bereits mehrfach reformiert worden. So streckt seit dem Jahr 2001 der Staat mittellosen Schuldnern die Kosten für das gerichtliche Insolvenzverfahren vor. Zurzeit sind das rund 2.300 Euro pro Fall. Damit hatte der Gesetzgeber den Betroffenen den Weg in die Insolvenz allerdings auch deutlich attraktiver gemacht. In der Folge kletterten die Fallzahlen von Rekord zu Rekord – und mit ihnen die Kosten. In diesem Jahr werden die privaten Insolvenzen die öffentlichen Kassen mit voraussichtlich über 200 Millionen Euro belasten. Zudem ist heute die überwiegende Mehrheit der einen Antrag stellenden Verbraucher mittellos. Das heißt für die Gläubiger: Sie erhalten in der Regel keinen Cent der ihnen zustehenden Forderungen wieder zurück, wenn ihr Schuldner in die Insolvenz geht. „Das ist wirtschaftlich unvertretbar und kommt einer Enteignung der betroffenen Gläubiger nahe“, kritisiert der BDIU-Präsident. „Für uns ist klar: Auch mittellose Schuldner müssen einen Beitrag leisten, wenn sie sich dauerhaft entschulden wollen. Insofern geht die jetzt beschlossene Reform zumindest teilweise in die richtige Richtung.“ Keine Entschuldung zum Nulltarif mehr möglich Ab dem kommenden Jahr kann ein Schuldner die gerichtliche Verfahrenseröffnung überspringen, wenn ihm eine „geeignete Person oder Stelle“ – zum Beispiel ein Notar – seine Mittellosigkeit bestätigt hat. Er kann dann, einen entsprechenden Gerichtsbeschluss vorausgesetzt, sofort in die Wohlverhaltensphase gehen, an deren Ende nach sechs Jahren im Idealfall die Befreiung von seinen restlichen Schulden steht. Zu Beginn des Verfahrens sollen sich Schuldner mit 25 Euro selbst beteiligen. Bis zur Restschuldbefreiung müssen sie pro Monat 13 Euro aus ihren eigenen Mitteln hinzuzahlen. „Eine Entschuldung zum Nulltarif wird es künftig nicht mehr geben“, so Jender. „Das ist ein richtiges Signal. Wir begrüßen das ausdrücklich.“ Im Gegensatz zu ursprünglichen Überlegungen soll dem Schuldner darüber hinaus ein Treuhänder an die Seite gestellt werden. An ihn muss er den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Einmal jährlich werden die Gläubiger daraus bedient. Das Einsetzen eines Treuhänders hatte in der Debatte über das neue Gesetz unter anderem der BDIU gefordert. „Der Schuldner muss lernen, vernünftig mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld umzugehen“, unterstreicht Stephan Jender. „Der Treuhänder übernimmt dabei eine wichtige pädagogische Funktion.“ BDIU: Überschuldung muss bekämpft, Finanzkompetenz der Schuldner muss verbessert werden Für die öffentlichen Kassen wird sich die Reform voraussichtlich positiv auswirken. Die Bundesregierung erwartet, dass die Kosten pro Verfahren künftig auf rund 750 Euro sinken werden. Gläubigervertreter wie der BDIU äußern jedoch Kritik. „Den weiteren Anstieg der Insolvenzen verhindert das Gesetz nicht“, meint Jender. „Unsere Mitgliedsunternehmen machen immer wieder die Erfahrung, dass es vor allem die Unkenntnis über wirtschaftliche Zusammenhänge ist, die dazu führt, warum Private einen Schuldenberg anhäufen, den sie dann irgendwann nicht mehr aus eigener Kraft abtragen können“, berichtet der Verbandschef. „Das heißt: Das Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge muss verbessert werden. Viele private Schuldner brauchen deutlich mehr Finanzkompetenz – nur so lässt sich Überschuldung nachhaltig bekämpfen und damit letztlich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen reduzieren.“ Ein Ansatz, um dies zu erreichen, liegt laut Auffassung der Inkassounternehmen in der Schule. „Hier und im Elternhaus werden die theoretischen und praktischen Grundlagen dafür gelegt, wie erwachsene Menschen später wirtschaftlich handeln“, so Stephan Jender. Die Inkassounternehmen machen ohnedies die Erfahrung, dass junge Schuldner ein schlechteres Zahlungsverhalten haben als Ältere. 37 Prozent beklagen das in der aktuellen Umfrage. „Mehr Finanzkompetenz würde auch die jetzt erfolgte Verbesserung beim Zahlungsverhalten nachhaltig festigen“, ist Jender überzeugt. „Das muss erreicht werden. Denn nach wie vor sind nicht bezahlte Rechnungen ein zentraler Grund, warum beispielsweise gerade kleinere Unternehmen und Betriebe wirtschaftlich zusammenbrechen.“ Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig Für die deutschen Unternehmen schätzen die Inkassounternehmen die aktuelle Entwicklung allerdings unter dem Strich positiv ein. Für dieses Jahr erwartet der BDIU gut 28.000 Firmeninsolvenzen, fast 8 Prozent weniger als im vergangenen Jahr (30.357). Rückläufig sind ebenso die durch Insolvenzen verursachten Schäden, wenn sie auch nur leicht auf schätzungsweise etwas unter 30 Milliarden Euro sinken werden (2006: gut 30 Milliarden Euro). Die Zahl der durch Insolvenzen betroffenen Arbeitsplätze geht dagegen um über 17 Prozent deutlich zurück: 380.000 Stellen sind in diesem Jahr direkt und indirekt durch Insolvenzen gefährdet (2006: 460.000 Jobs). Baubranche profitiert von besserem Zahlungsverhalten Besonders die Baubranche profitiert von dem positiven Trend. Hier reduzieren sich die Insolvenzen mit einem Minus von über 20 Prozent überdurchschnittlich stark. Parallel dazu hat sich auch das Zahlungsverhalten der Kunden in der Baubranche deutlich aufgehellt. In der Herbstumfrage bemängeln aktuell nur noch 54 Prozent der Inkassounternehmen die Rechnungstreue der Schuldner in dieser Branche. Vor einem Jahr lag diese Zahl noch bei 70 Prozent. „Als besonders konjunkturabhängige Branche hat der Bau in den vergangenen Jahren sehr unter der Rezession gelitten“, erläutert Jender. „Die jetzige Entwicklung ist sehr erfreulich und bestätigt den allgemein positiven Trend.“ Unternehmen: Jetzt mehr Investitionen in Eigenkapital nötig Die Auswirkungen der guten Konjunktur auf das Zahlungsverhalten belegt eine weitere Zahl aus der Umfrage. Nur noch 40 Prozent der Inkassounternehmen machen jetzt die Angabe, dass eine aktuell schlechte Auftragslage der Grund ist, warum gewerbliche Schuldner Rechnungen nicht bezahlen. Noch vor zwei Jahren hatten 75 Prozent der BDIU-Firmen davon berichtet. Weitere Gründe, warum gewerbliche Schuldner ihre Rechnungen derzeit nicht oder nicht zum vereinbarten Termin bezahlen, sind hohe Zahlungsausfälle bei eigenen Kunden (73 Prozent), ein momentaner Liquiditätsengpass (62 Prozent) sowie das Ausnutzen eines Lieferantenkredits (54 Prozent). „In dieser Situation sollten sich Unternehmen verstärkt für die Zukunft rüsten“, appelliert Jender. „Dazu gehört vor allem die Ausstattung mit ausreichend Eigenkapital, um Risiken durch Zahlungsausfälle abzufedern, aber auch ein professionelles Forderungsmanagement.“ In der Herbstumfrage nennen 57 Prozent der Inkassounternehmen eine zu dünne Eigenkapitaldecke als Ursache, warum fällige Zahlungen gewerblicher Schuldner aktuell ausbleiben. Für die Zukunft sind die Inkassounternehmen optimistisch. 81 Prozent erwarten, dass das Zahlungsverhalten im nächsten Jahr gleich bleibt oder sich sogar verbessern wird – noch im vergangenen Jahr hatten 35 Prozent der BDIU-Unternehmen mit einer Verschlechterung der Rechnungstreue gerechnet. „Für die weitere Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen ist neben dem Zahlungsverhalten der Schuldner jedoch das gesamte wirtschaftliche und finanzielle Umfeld entscheidend“, schränkt Verbandschef Jender ein. Noch sei unklar, welche Auswirkungen die US-Banken- und Hypothekenkrise auf die Finanzierung deutscher Unternehmen haben werde. Voraussichtlich wird es für Firmen mit einer niedrigen Bonität und geringem Eigenkapital in den kommenden Monaten schwieriger werden, an Liquidität zu kommen. „Hier liegen noch viele Unsicherheiten, die eine exakte Prognose zur weiteren Entwicklung erschweren“, so Jender. „Wir sind dennoch optimistisch. Wenn die Konjunktur in diesem Land weiter so stabil bleibt wie bisher, rechnen wir damit, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen auch im kommenden Jahr zurückgehen wird.“ Eine Institution mit Tradition: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Inkassounternehmen als Partner der Wirtschaft Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind heute 525 der insgesamt gut 700 in Deutschland tätigen Inkassounternehmen organisiert. Seit 1956 vertritt der Verband mit Geschäftsstelle in Berlin bundesweit die Interessen der Inkassobranche gegenüber der Öffentlichkeit. Die Inkassofirmen realisieren die Forderungen ihrer Auftraggeber und führen sie so dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Pro Jahr sind das zurzeit gut 4 Milliarden Euro. Zusammen sind die BDIU-Mitgliedsunternehmen beauftragt, ein Forderungsvolumen von zurzeit rund 22 Milliarden Euro einzuziehen. Im vorgerichtlichen Inkasso erzielen sie je nach Forderungsart durchschnittlich in deutlich über 50 Prozent aller Fälle Zahlungen. Die Anfänge dieses traditionsreichen Wirtschaftszweiges gehen sogar auf das Jahr 1872 zurück, als das erste „Auskunfts- und Kontrollbureau“ seine Tätigkeit aufnahm. Damals wie heute verstehen sich Inkassounternehmen als Partner im Auftrag der Wirtschaft, um deren Forderungen außergerichtlich markt- und situationsgerecht durchzusetzen. So widmen sich die vom BDIU repräsentierten Unternehmen vor allem den klassischen Aufgaben der Branche: dem Inkasso kaufmännisch ausgemahnter, nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung bereits titulierter Forderungen. Hierzu zählen auch wichtige Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die außergerichtliche Beratung des Gläubigers, die einen weiterhin positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicherstellen soll. Seit 1994 gibt es eine in der Satzung des Verbandes festgeschriebene Schiedsstelle: den sogenannten Ombudsmann. Er vermittelt unbürokratisch bei streitigen Fällen. Die Kunden der Inkassobranche sind Firmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen können Inkassounternehmen in der Regel auf eine deutlich höhere Erfolgsquote bei vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlich geregelten Leistungsentgelten, die etwa Rechtsanwälte erhalten, werden die Honorarsätze mit dem Gläubiger frei ausgehandelt. Neben dem Kostenvorteil entlasten Inkassofirmen ihre Auftraggeber wirkungsvoll in einem Bereich, der deren unternehmerische Tätigkeit ansonsten nur behindern und einschränken würde. So sind der BDIU und seine Mitglieder beim Forderungsmanagement zu einem unverzichtbaren Partner der Wirtschaft geworden. Immer häufiger wird der Bundesverband Inkasso auch von staatlichen Organen zu gutachterlichen Stellungnahmen aufgefordert. Durch eine offensive Verbandspolitik und freiwillige Selbstkontrolle gelang es, das Image des Berufsstandes nachhaltig zu verbessern: Alle Inkassounternehmen sind rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und unterliegen der Überwachung durch örtliche Gerichte. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Durch „berufsrechtliche Richtlinien“ haben sich die BDIU-Mitglieder hohe Maßstäbe für den außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt. Porträt Prof. Dr. jur. Ralf Bernd Abel Professor Dr. Ralf B. Abel ist Inhaber der Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Informations- und Datenschutzrecht am Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Schmalkalden und ist dort behördlicher Datenschutzbeauftragter. Abel studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Göttingen. Bis zu seiner Berufung nach Schmalkalden war er lange Jahre als Rechtsanwalt und Notar tätig. Von 1983 bis 1999 gehörte er dem Gesetzgebungsausschuss für Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins an. Von 1980 bis 1998 war er Mitglied im Vorstand der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), Bonn, für die er unter anderem den Arbeitskreis „Datenschutz in Europa“ leitete. Von 1996 bis 1998 war er Sachverständiges Mitglied der Enquête-Kommission „Sog. Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestages. Er ist akkreditierter Sachverständiger für den Bereich Recht beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Seit 1985 ist Abel Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Recht der Datenverarbeitung“. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, unter anderem in Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz, NJW-Schriftenreihe Band 63; Die Moderne Anwaltskanzlei (Anwaltverlag Bonn); Roßnagel (Hrsg.), Handbuch des Datenschutzrechts, Beck-Verlag (2003); und Kommentierung zum Thüringer Datenschutzgesetz, Wiesbaden 2006 ff. Für den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) ist er als Verbandsbeauftragter für den Datenschutz tätig. Berlin, den 08. November 2007 Weitere aktuelle Inkasso-Pressemeldungen: Pressekonferenzen: 11.2007 | 03.2007 | 11.2006 | 11.2005 | 04.2005 | 11.2004 Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. und mit freundlicher Genehmigung der muehlhaus & moers kommunikation gmbhH |