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Pressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) vom 11. November 2004


Unternehmensinsolvenzen nur leicht rückläufig

Inkasso-Verband und Verband der Insolvenzverwalter fordern: Chancen einer Insolvenz besser nutzen

Verbraucherinsolvenzen auf neuem Rekord

Berlin, 11. November 2004 – Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) und des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) gehen die Unternehmensinsolvenzen leicht zurück. Mit rund 38.000 Fällen verharren sie aber auf einem hohen Niveau (Vorjahr: 39.230). Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden liegt bei voraussichtlich 35 bis 40 Milliarden Euro. Rund 600.000 Arbeitsplätze sind betroffen. „Bei den Insolvenzen kann keine Entwarnung gegeben werden“, sagt BDIU-Präsident Stephan Jender.

Besonders betroffen ist der Bau. 2,5 Prozent aller Baubetriebe gehen 2004 in die Insolvenz. Ein Grund ist das schlechte Zahlungsverhalten. In ihrer traditionellen Herbstumfrage sagen 81 Prozent der im BDIU organisierten Inkasso-Unternehmen, dass besonders die Baubranche zurzeit Probleme mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden hat. Weitere Gründe für Insolvenzen von Unternehmen: Zu wenig Eigenkapital (68 Prozent der BDIU-Unternehmen bestätigen das), Managementfehler (57 Prozent) sowie schlechte Konjunktur (57 Prozent).

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin fordern der BDIU und der VID, die Chancen einer Unternehmensinsolvenz künftig besser zu nutzen. „Eine Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens sein“, sagt der VID-Vorsitzende Dr. Siegfried Beck. Seit 1999 können in Deutschland insolvente Unternehmen saniert und fortgeführt werden. Während die Möglichkeit der übertragenden Sanierung bereits häufig angewandt wird, wird vom Insolvenzplanverfahren nur in 0,2 Prozent aller Insolvenzverfahren Gebrauch gemacht. „Diese Quote könnte viel besser sein“, so VID-Vorsitzender Dr. Beck und BDIU-Präsident Jender. „Tausende Unternehmen, viele Arbeitsplätze und Vermögenswerte könnten erhalten werden.“

48.500 Verbraucherinsolvenzen in 2004

Der Bundesverband Inkasso erwartet für dieses Jahr 48.500 Verbraucherinsolvenzen – fast die Hälfte mehr als noch 2003. Grund sei vor allem Überschuldung. 3 Millionen Deutsche gelten als betroffen und könnten das Verfahren beantragen. „Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist bürokratisch, teuer für den Steuerzahler und ganz bestimmt keine Patentlösung gegen Überschuldung“, erklärt BDIU-Pressesprecher Wolfgang Spitz. „Wir fordern stattdessen mehr Maßnahmen zur Prävention von Überschuldung.“

Ausdrücklich begrüßt der Inkasso-Verband eine aktuelle Initiative der Bundesregierung, Lehrern Materialien zur finanziellen Allgemeinbildung für den Schulunterricht zur Verfügung zu stellen. „Unverbindliche Unterrichtshilfen aber reichen nicht aus“, merkt Spitz an. „Schuldenvermeidung zu lernen muss genauso selbstverständlich sein wie Lesen und Schreiben. Nur so kriegen wir das Problem der Überschuldung nachhaltig in den Griff.“

Trend beim Zahlungsverhalten nicht weiter verschlechtert

Verbraucherinsolvenzen klettern auf neuen Rekord

Bundesverband Inkasso begrüßt Initiative der Bundesregierung zur Prävention von Überschuldung

Trotz anhaltender Konsumzurückhaltung im privaten Sektor und der bisher nur zögerlich angesprungenen Konjunktur scheint der Negativtrend beim schlechten Zahlungsverhalten gestoppt. In ihrer traditionellen Herbstumfrage sagen die 509 im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Hamburg, organisierten Firmen, dass sich das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Gleichzeitig steigt in diesem Jahr die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auf einen neuen Rekord von 48.500 Fällen (2003: 33.609). In diesem Zusammenhang fordert der BDIU mehr Anstrengungen zur Schuldenprävention. Eine aktuelle Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung im Schulunterricht begrüßt der Verband als einen Schritt in die richtige Richtung.

Das Zahlungsverhalten in Deutschland stabilisiert sich auf einem niedrigen Niveau. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der traditionellen Herbstumfrage, die der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Hamburg, jetzt unter seinen 509 Mitgliedsfirmen durchgeführt hat. Aktuell machen fast die Hälfte – nämlich 46 Prozent – der BDIU-Mitglieder die Erfahrung, dass sich das Zahlungsverhalten gewerblicher und privater Schuldner weder positiv noch negativ im Vergleich zum Frühjahr 2004 verändert hat. 4 Prozent berichten von einer Verbesserung.

Dabei schneiden gewerbliche Schuldner vergleichsweise etwas besser ab als private Schuldner. 10 Prozent der Verbandsmitglieder beobachten, dass gewerbliche Schuldner aktuell ihren Zahlungsverpflichtungen besser nachkommen als noch vor einem halben Jahr (Private: 2 Prozent). Dies stellt auch eine leichte Trendverbesserung gegenüber der Frühjahrsumfrage der Inkasso-Unternehmen dar – im Mai hatten nur 2 Prozent der BDIU-Firmen von einer Besserung bei gewerblichen Schuldnern berichtet.

Konjunktur wirkt positiv

BDIU-Präsident Stephan Jender dazu: „Beim Zahlungsverhalten der gewerblichen Schuldner wirkt offensichtlich die allmählich wieder in Schwung kommende Konjunktur. Zwar ist die Liquiditätssituation vieler Unternehmen immer noch nicht wirklich zufrieden stellend. Aber wir können doch feststellen, dass sich der Auftragseingang in einigen Branchen inzwischen spürbar verbessert hat. Das hat natürlich auch positive Auswirkungen auf deren Zahlungsverhalten.“

Nach den Gründen befragt, warum private Schuldner Rechnungen zurzeit nicht bezahlen, nennen 86 Prozent der Inkasso-Unternehmen Arbeitslosigkeit. Immerhin 55 Prozent stellen Vorsatz fest. Jender: „Leider müssen wir immer noch bei vielen Schuldnern beobachten, dass sie Rechnungen absichtlich nicht beziehungsweise erst zu einem ausgesprochen späten Zeitpunkt bezahlen. Das ist eine mutwillige Schädigung des Gläubigers – und keine Bagatelle, die man unkommentiert hinnehmen könnte.“ Dass private Schuldner das Bezahlen ihrer offenen Rechnungen einfach vergessen haben, beobachten dagegen nur 8 Prozent der Inkasso-Unternehmen.

Überschuldung wichtigster Grund für ausbleibende Zahlungen

Wichtigster Grund für ausbleibende Zahlungen privater Schuldner ist Überschuldung. Fast jedes (93 Prozent) der befragten Inkasso-Unternehmen bestätigt das. „Überschuldung ist ein drängendes gesellschaftliches Problem, das nicht nur die Schuldner selbst betrifft, sondern deren Gläubigerunternehmen massiv wirtschaftlich schädigt und konkret Arbeitsplätze bedroht“, sagt Jender. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Bundesweit sind zurzeit rund 3 Millionen Personen überschuldet. Das heißt, sie sind nicht mehr dazu in der Lage, aus ihrem Einkommen ihre laufenden Ausgaben etwa für Nahrungsmittel oder Miete sowie Zahlungsverpflichtungen aus offenen Forderungen und aufgenommenen Krediten zu bedienen. „Wenn Menschen in eine Überschuldung geraten, gibt es dafür in den seltensten Fällen nur einen einzigen, ausschlaggebenden Grund,“ erläutert BDIU-Sprecher Wolfgang Spitz. „Häufig stellen wir fest, dass unvorhergesehene Lebensereignisse Menschen in die wirtschaftliche Schieflage bringen. Neben Arbeitslosigkeit sind das oft Ehescheidungen oder eine schwere Krankheit. Aber auch viele ehemalige Unternehmer, die für eine Selbstständigkeit hohe Kredite aufgenommen haben und sie nach dem Scheitern ihrer Unternehmung nicht mehr zurückzahlen können, sind inzwischen überschuldet – deren Zahl hat in den vergangenen Jahren übrigens deutlich zugenommen.“ Spitz fügt hinzu: „Das heißt natürlich auch, dass es kein Patentrezept gegen Überschuldung gibt – jeden kann es treffen.“

So viele Privatinsolvenzen wie noch nie

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Für dieses Jahr rechnet der Bundesverband Inkasso mit einem neuen Rekordstand von 48.500 Fällen – fast um die Hälfte mehr als noch im vergangenen Jahr (33.609). „Ursprünglich war der Verbraucherkonkurs dafür gedacht, redlichen Schuldnern finanziell wieder auf die Beine zu helfen. Ein weiteres wesentliches Ziel des Verfahrens war die bestmögliche Befriedigung der berechtigten Gläubigerinteressen. Davon ist in der Praxis inzwischen leider nicht mehr viel übrig geblieben“, kritisiert Wolfgang Spitz.

Aktuell werden wieder Änderungen beim Verfahren diskutiert. Kern der Vorschläge ist, die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung weiter einzuschränken, damit bei einem entsprechenden Antrag des Schuldners die Gerichte sofort tätig werden können. Bisher müssen Schuldner zunächst versuchen, sich mit ihren Gläubigern gütlich zu einigen. Erst wenn dies scheitert, ist der Weg frei für das gerichtliche Verfahren. Spitz: „Diese Änderungen gehen in die falsche Richtung. Die Erfahrung mit den privaten Insolvenzen zeigt: Sobald Gerichte tätig werden, wird es teuer für die Allgemeinheit, und die Gläubiger gehen in fast 100 Prozent der Fälle leer aus. Die größte Chance auf Einigung besteht, bevor Gerichte tätig werden – das ist übrigens auch für den Steuerzahler die finanziell günstigste Lösung.“

Missverständnis Verbraucherkonkurs

Viele Inkasso-Unternehmen machen die Erfahrung: Bereits überschuldete Verbraucher missverstehen den Verbraucherkonkurs und die darin vorgesehene Möglichkeit zur Restschuldbefreiung als unausgesprochene Einladung, noch mehr Schulden zu machen. „Es herrscht vielfach die Einstellung: Wenn ich nach sechs Jahren sowieso schuldenfrei bin, kann ich jetzt noch einmal richtig zulangen“, so Spitz. „Unter dieser Einstellung müssen letztlich alle leiden: Weil jeder Verbraucher die für die Gläubiger entstehenden Forderungsverluste durch höhere Preise für Waren und Dienstleistungen ausgleichen muss.“

Eine weitere Entwicklung: Banken werden bei der Kreditvergabe an Private zusehends restriktiver. „Die Verbraucherinsolvenz hat die Risiken von Forderungsausfällen für viele Kreditgeber deutlich erhöht“, erläutert BDIU-Präsident Jender. „Die Folge: Auch redlichen Schuldnern wird jetzt der Geldhahn zugedreht. Das wiederum drosselt die allgemeine Konsumnachfrage und kann den wirtschaftlichen Aufschwung behindern.“

Gläubiger gehen meistens leer aus

Ohnehin machen die meisten Gläubiger die Erfahrung, dass sie bei der Verbraucherinsolvenz auf das ihnen zustehende Geld verzichten müssen. „Wir erleben schon seit Jahren einen Niedergang der Realisierungsquoten beim Privatkonkurs“, beschreibt BDIU-Sprecher Spitz die Erfahrung der Inkasso-Unternehmen. Bei einem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren sehen Gläubiger im Durchschnitt gerade einmal 3 Prozent ihrer berechtigten Forderungen wieder. Das bestätigen die BDIU-Mitgliedsunternehmen in ihrer Herbstumfrage. Beim außergerichtlichen Einigungsverfahren dagegen sind die zu erlösenden Summen für die Gläubiger immerhin mehr als doppelt so hoch: Fast 8 Prozent der offenen Forderungen können Gläubiger durchschnittlich erhalten, wenn sie sich mit einem zur Verbraucherinsolvenz bereiten Schuldner vorgerichtlich einigen. „Die außergerichtliche Einigung abzuschaffen, wäre nichts anderes als eine massive Kapitalvernichtung für die Gläubiger“, kritisiert Spitz die aktuellen Pläne. „Das sorgt nur für mehr Bürokratie, bringt hohe Verfahrenskosten mit sich und den Gläubigern letztlich keinen müden Cent ihrer offenen Forderungen wieder. Eine solche Änderung können wir nicht gutheißen.“

Der Bundesverband Inkasso fordert stattdessen, mehr Anstrengungen zur Prävention von Überschuldung zu unternehmen. Spitz: „Unsere Erfahrung zeigt: Viele Schuldner verfügen über kein ausreichendes Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und Finanzen. In der Praxis heißt das: Sie kaufen deutlich mehr, als sie sich eigentlich leisten könnten. Irgendwann wachsen ihnen dann die verschiedenen Ratenvereinbarungen und unbezahlten Rechnungen über den Kopf. Leider sind von diesem Schuldentrend auch immer mehr junge Leute betroffen.“ Die BDIU-Unternehmen beobachten schon seit einiger Zeit, dass junge Menschen wegen Handys oder etwa dem Kauf teurer Markenkleidung Schulden aufnehmen. „Hier wird im Kindesalter eine Einstellung geprägt, die einen Erwachsenen schnell in die Überschuldung führen kann“, warnt Spitz.

BDIU begrüßt Vorschläge der Bundesregierung zur Schuldenprävention

In einer aktuellen Initiative zur Bekämpfung von Überschuldung wird das Bundesfamilienministerium jetzt Arbeitshilfen zur finanziellen Allgemeinbildung für den Schulunterricht anbieten. Ab diesem Monat können Lehrer kostenlos beim Ministerium entsprechende Unterrichtsmaterialien anfordern. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, lobt Spitz. „Wir begrüßen das.“ Allerdings geht diese Initiative nach Auffassung des Inkassoverbandes nicht weit genug. „Es darf nicht bei reinen Themenvorschlägen für den Schulunterricht bleiben“, sagt der BDIU-Sprecher. „Der Umgang mit Geld und das Vermeiden von Schulden müssen fester Bestandteil der Lehrpläne an den Schulen und Ausbildungsstätten werden – genauso wie es selbstverständlich ist, dass Schüler Lesen und Schreiben lernen.“

Wie drängend das Problem ist, belegt eine weitere Zahl aus der aktuellen Herbstumfrage: 50 Prozent der befragten Inkasso-Unternehmen sagen, dass Forderungsausfälle privater Auftraggeber ein wesentlicher Grund für die Insolvenz eines Gläubigerunternehmens sind – in diesem Jahr rechnet der Verband mit rund 38.000 Unternehmenszusammenbrüchen, viele davon sind verursacht durch zu späte oder völlig ausbleibende Zahlungen von Kunden. „Wenn der Trend zu immer mehr Schulden der privaten Verbraucher gestoppt wird, werden auch die Rechnungen in Deutschland wieder pünktlicher bezahlt“, sagt BDIU-Präsident Stephan Jender. „Das sichert Arbeitsplätze und ist zudem ein guter Beitrag, den beginnenden Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen.“

Berlin, 11. November 2004

Unternehmensinsolvenzen leicht rückläufig – aber nach wie vor auf hohem Niveau

Bundesverband Inkasso und Verband der Insolvenzverwalter: Chancen einer Unternehmensinsolvenz besser nutzen

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) und der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) rechnen in diesem Jahr mit rund 38.000 Unternehmensinsolvenzen. Das ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr (39.230). Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden wird etwa zwischen 35 und 40 Milliarden Euro liegen – und damit auf ähnlich hohem Niveau wie im vergangenen Jahr. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin fordern der BDIU und der VID von betroffenen Unternehmen und deren Gläubigervertretern, die Chancen einer Unternehmensinsolvenz künftig besser zu nutzen. Durch eine rechtzeitige Sanierung insolventer Unternehmen könnten viele Arbeitsplätze gerettet werden. In diesem Jahr verursachen nach Einschätzung des Bundesverbandes Inkasso sowie des VID Unternehmensinsolvenzen direkt und indirekt etwa 600.000 Arbeitsplatzverluste.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist leicht rückläufig. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) und des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) müssen im Jahr 2004 voraussichtlich rund 38.000 Unternehmen den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Im Vorjahr waren es noch 39.230 Unternehmen.

Trotzdem besteht kein Grund zur Entwarnung, wie BDIU-Präsident Stephan Jender betont. „Wir machen schon lange darauf aufmerksam, dass vor allem die Finanzierung kleiner und mittlerer Bau- und Handwerksbetriebe auf schwachen Schultern steht“, so Jender. Von allen Branchen hat der Bau die höchste Insolvenzquote. Bundesweit müssen etwa 2,5 Prozent aller Baufirmen in diesem Jahr wirtschaftlich aufgeben. In der Dienstleistungsbranche liegt diese Quote bei 1,2 Prozent. Dennoch zeichnet sich gerade im Bausektor eine leichte Erholung ab: Insgesamt gehen die Bauinsolvenzen um gut 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück.

Dennoch hat laut dem Vorsitzenden des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands zurzeit besonders das Baugewerbe Probleme mit dem Zahlungsverhalten seiner Kunden. Die Hauptgründe für Bauinsolvenzen seien interne Ursachen wie Defizite in der Finanzierung, mangelnde Eigenkapitaldeckung, schlechte Unternehmensführung, mangelhaftes Controlling und Arbeits-/Ablauforganisation sowie ungeregelte Nachfolgeregelungen. Weitere Gründe seien externe Faktoren wie die gesunkene Zahlungsmoral, Forderungsausfälle sowie die veränderte Nachfrage und der anhaltende Strukturwandel.

Osten besser als der Westen

Die Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen verläuft in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich. Während in den neuen Ländern in diesem Jahr deutlich weniger Unternehmen zahlungsunfähig werden (minus 7 Prozent), steigt deren Zahl im Westen mit einem Plus von etwa 2 Prozent leicht an.

Bundesweit sind durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers und Auftragsverluste in den entsprechenden Zulieferbetrieben in diesem Jahr etwa 600.000 Arbeitsplätze betroffen. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden wird voraussichtlich zwischen 35 und 40 Milliarden Euro liegen.

Offene Forderungen gefährden viele Unternehmen

Ein Grund für diese Entwicklung: Viele Verbraucher und gewerbliche Kunden zahlen Rechnungen nicht oder erst verspätet. In ihrer traditionellen Herbstumfrage sagen die 509 im Bundesverband Inkasso organisierten Forderungsmanagement-Spezialisten, dass sich das schlechte Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Unternehmen fehlt es dadurch an dringend benötigter Liquidität.

Management und Unternehmensinsolvenzen: Eine wesentliche Ursache

„Die Hauptursache für eine Unternehmensinsolvenz liegt vielfach in Managementfehlern begründet“, erläutert der VID-Vorsitzende Dr. Beck. Ein weiterer Grund ist die unzureichende Ausstattung mit Eigenkapital – 68 Prozent der befragten Inkasso-Unternehmen sagen, dass zu wenig Eigenkapital ein Grund ist, warum Unternehmen in diesem Jahr insolvent geworden sind. Unternehmen können dadurch nicht flexibel genug auf veränderte Marktbedingungen reagieren und sind von der Kreditvergabe durch Lieferanten beziehungsweise Kreditinstitute abhängig. „Die risikoangemessene Ausstattung des Unternehmens mit Eigenkapital gehört zum ordnungsgemäßen Management des Unternehmens“, sagt Dr. Beck.

Die Realisierungsquote von Forderungen aus der Insolvenz eines gewerblichen Schuldners liegt nach den Angaben der befragten BDIU-Mitgliedsunternehmen bei lediglich 3,8 Prozent. Diese Quote könnte nach Überzeugung von Bundesverband Inkasso und des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands erheblich dadurch gesteigert werden, dass die Chancen der Insolvenz, insbesondere die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung, besser genutzt werden. Dies setze eine frühzeitige insolvenznahe Unternehmensberatung und eine frühzeitige Insolvenzantragstellung voraus.

Planinsolvenz kann Unternehmen retten

Das seit 1999 geltende neue Insolvenzrecht ermöglicht es, im Rahmen eines Planinsolvenzverfahrens Unternehmen ganz oder zumindest teilweise zu sanieren. „Leider wird diese Möglichkeit heute noch zu wenig genutzt“, kritisiert der VID-Vorsitzende Dr. Siegfried Beck. „Die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens können allerdings nur erreicht werden, wenn die einzelnen Gläubigergruppen in eine Gesamtlösung eingebunden sind und ein konsensfähiger Plan vorgelegt wird.“

Ziel einer Insolvenz: Bestmögliche Gläubigerbefriedigung

Die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens orientiert sich am US-amerikanischen Insolvenzverfahren, ohne dieses zu übernehmen. So werden in den USA im Rahmen des so genannten Chapter-11-Verfahrens insolvente Unternehmen vor Gläubigeransprüchen geschützt, um so eine wirtschaftliche Sanierung ohne drohende Vollstreckungen zu realisieren – in Deutschland dagegen steht in einem Insolvenzverfahren die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerinteressen im Mittelpunkt. „Das muss kein Widerspruch sein“, hebt Dr. Beck hervor, „denn selbstverständlich sind Gläubiger daran interessiert, mit einem insolventen Unternehmen nach Möglichkeit auch in Zukunft wirtschaftlich zusammenzuarbeiten.“ So wird im Insolvenzplanverfahren ein Finanzplan ausgearbeitet, im Rahmen dessen mit den Gläubigergruppen Lösungen zur Befriedigung ihrer berechtigten Forderungen verhandelt werden. Zwar müssen auch in diesem Verfahren Gläubiger häufig auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten – dennoch lassen sich dabei in der Regel deutlich bessere Ergebnisse erzielen als bei einer kompletten Zerschlagung des insolventen Unternehmens.

„Insolvenz als Chance“

„Eine Insolvenz hat in Deutschland leider noch einen anderen Ruf, als das in Amerika der Fall ist“, erläutert der VID-Vorsitzende Beck. „In den Vereinigten Staaten begreifen die meisten Akteure eine Insolvenz als Chance – damit nach einem ‚finanziellen Aufräumen’ der wirtschaftliche Neuanfang geschafft werden kann. In Deutschland dagegen begreift man eine Insolvenz vor allem als ein wirtschaftliches Scheitern. In unserer Unternehmenskultur ist es leider immer noch nicht üblich, auch nach einem einmaligen Scheitern Managern und Unternehmen eine zweite Chance einzuräumen. Wer einmal gescheitert ist, mit dem will man nicht mehr zusammenarbeiten.“ BDIU-Präsident Jender verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Bremer Lloyd-Werft. Diese hatte zu Beginn des Jahres in die Insolvenz gehen müssen. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von 150 Millionen Euro. Inzwischen wird die Werft erfolgreich im Rahmen einer Eigenverwaltung geführt – der drohende Arbeitsplatzverlust für die Beschäftigten konnte durch ein erfolgreiches Insolvenzverfahren abgewendet werden.

Die 310 im VID organisierten Unternehmensinsolvenzverwalter entwickeln Instrumente zur betriebswirtschaftlich optimierten Führung insolventer Unternehmen und zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Daneben hat es sich der VID zur Aufgabe gemacht, auch die Wirtschaft und ihre Berater mit den neuen Möglichkeiten der Insolvenzordnung vertraut zu machen und den Unternehmen und deren Gläubigern irrationale Ängste vor einer Verfahrenseinleitung zu nehmen. In der Praxis versuchen nach den Beobachtungen der VID-Mitglieder Betriebe regelmäßig bis zum allerletzten Augenblick, die förmliche Insolvenzantragstellung zu vermeiden. Richtig wäre es dagegen häufig, von den Sanierungsinstrumenten der Insolvenzordnung wie zum Beispiel dem Institut des Insolvenzplans, der Eigenverwaltung, der übertragenden Sanierung und den vom Gesetzgeber geschaffenen Erleichterungen wie etwa Insolvenzgeldfinanzierung und Insolvenzsozialplänen Gebrauch zu machen.

Statt wohl vorbereitet den Gang in das förmliche Insolvenzverfahren anzutreten, müssen viele Unternehmen nach dem Verstreichen wichtiger insolvenzrechtlicher Fristen in die Insolvenz. „Das führt dann zu masselosen Verfahren, in denen eine Rettung des Unternehmens nicht mehr möglich ist“, erläutert BDIU-Präsident Jender. Damit verbunden ist auch der Verlust der betroffenen Arbeitsplätze. Der VID-Vorsitzende Dr. Beck ergänzt, „dass durch eine verspätete Insolvenzantragstellung die Chancen der Unternehmensfortführung mit dem Erhalt zumindest eines Teils der Arbeitsplätze mit dem Instrument einer übertragenden Sanierung oder mit Hilfe eines Insolvenzplanes stark eingeschränkt sind“.

Neues Insolvenzrecht kann Arbeitsplätze retten

„Das Planinsolvenzverfahren ist neben der so genannten ‚übertragenden Sanierung’ eine echte Sanierungsalternative, die viele Arbeitsplätze retten kann“, unterstreicht Dr. Beck. „Es muss aber noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, und das sowohl bei potenziell beteiligten Großgläubigern wie etwa Banken und Kreditversicherern, aber auch in der breiten Öffentlichkeit. Von den rund 38.000 Firmen, die dieses Jahr in die Insolvenz gehen, hätten durch einen rechtzeitig aufgestellten Insolvenzplan viele saniert werden können – neben Arbeitsplätzen hätte das wichtige Vermögenswerte gesichert. Es ist keine Utopie, dann auch wieder bessere Realisierungsquoten für die betroffenen Gläubiger zu erreichen.“ BDIU-Präsident Stephan Jender ergänzt: „Konsequent durchgeführte Insolvenzpläne sind eine Chance für die ganze Volkswirtschaft. Leider fehlt vielen kleinen und mittleren Unternehmen der ständige Überblick über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens. So werden häufig die ersten Anzeichen für die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht gesehen und die Sanierungs-Chance einer Insolvenz verpasst.“

Berlin, 11. November 2004

Eine Institution mit Tradition: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Inkasso-Unternehmen als Partner der Wirtschaft

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind heute 509 der insgesamt etwa 650 in Deutschland tätigen Inkasso-Unternehmen organisiert. Sie haben einen Marktanteil von über 90 Prozent. Seit 1956 vertritt der Verband mit Geschäftsstelle in Hamburg bundesweit die Interessen der Inkasso-Branche gegenüber der Öffentlichkeit. Die Inkasso-Firmen realisieren die Forderungen ihrer Auftraggeber und führen sie so dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Pro Jahr sind das zurzeit gut 4 Milliarden Euro. Zusammen sind die BDIU-Mitgliedsunternehmen beauftragt, ein Forderungsvolumen von zurzeit rund 22 Milliarden Euro einzuziehen. Im vorgerichtlichen Inkasso erzielen sie je nach Forderungsart durchschnittlich in deutlich über 50 Prozent aller Fälle Zahlungen. Die Anfänge dieses traditionsreichen Wirtschaftszweiges gehen sogar auf das Jahr 1872 zurück, als das erste „Auskunfts- und Kontrollbureau“ seine Tätigkeit aufnahm.

Damals wie heute verstehen sich Inkasso-Unternehmen als Partner im Auftrag der Wirtschaft, um deren Forderungen ohne Gerichtsverhandlung markt- und situationsgerecht durchzusetzen. So widmen sich mehr als 5.500 Mitarbeiter in den vom BDIU repräsentierten Unternehmen vor allem den klassischen Aufgaben der Branche: dem Inkasso kaufmännisch ausgemahnter, nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung bereits titulierter Forderungen. Hierzu zählen auch wichtige Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die außergerichtliche Beratung des Gläubigers, die einen weiterhin positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicherstellen soll. Seit 1994 gibt es eine in der Satzung des Verbandes festgeschriebene Schiedsstelle: den so genannten Ombudsmann. Er vermittelt unbürokratisch bei streitigen Fällen.

Die Kunden der Inkasso-Branche sind Firmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen können Inkasso-Unternehmen in der Regel auf eine deutlich höhere Erfolgsquote bei vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlich geregelten Leistungsentgelten, die etwa Rechtsanwälte erhalten, werden die Honorarsätze mit dem Gläubiger frei ausgehandelt. Neben dem Kostenvorteil entlasten Inkasso-Firmen ihre Auftraggeber wirkungsvoll in einem Bereich, der deren unternehmerische Tätigkeit ansonsten nur behindern und einschränken würde. So sind der BDIU und seine Mitglieder zu einem unverzichtbaren Partner der Wirtschaft beim Forderungsmanagement geworden. Immer häufiger wird der Bundesverband Inkasso auch von staatlichen Organen zu gutachterlichen Stellungnahmen aufgefordert. Denn durch eine offensive Verbandspolitik und freiwillige Selbstkontrolle gelang es, das Image des Berufsstandes nachhaltig zu verbessern: Alle Inkasso-Unternehmen sind rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und unterliegen der Überwachung durch örtliche Gerichte. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Durch „berufsrechtliche Richtlinien“ haben sich die BDIU-Mitglieder hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen, außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt.

Berlin, den 11. November 2004

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) ist ein Zusammenschluss von Insolvenzverwaltern, die bei einem oder mehreren Insolvenzgerichten in Deutschland seit mindestens fünf Jahren als Unternehmensinsolvenzverwalter tätig sind. Die Gründung des gemeinnützigen Vereins erfolgte im Frühjahr 1999 – unter der Bezeichnung „Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland“ – von Mitgliedern des Arbeitskreises für Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltsverein, unter anderem mit dem Ziel, die verwalterspezifischen Interessen im Rahmen eines eigenen Berufsverbandes zu verfolgen. Dementsprechend organisiert der Verband Veranstaltungen, die dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung der Mitglieder sowie ihrer Mitarbeiter dienen.

Außer den turnusmäßigen Halbjahrestagungen führt der VID vor allem Workshops durch, die nicht nur besondere Rechtsprobleme zum Gegenstand haben, sondern bei denen auch praktische Fragen behandelt werden, so vor kurzem das Thema „Kanzleimanagement“. Mehrere Mitarbeiterschulungen pro Jahr dienen der Aus- und Fortbildung der in den Insolvenzkanzleien der Mitglieder tätigen Angestellten; in Planung sind zudem gezielte Schulungen für den juristischen Nachwuchs aus den Büros der Mitglieder des Verbandes.

Der VID hat aktuell 310 Mitglieder, hierunter auch Insolvenzrichter als außerordentliche Mitglieder. Auf besondere Einladung besuchen auch Nichtmitglieder die Veranstaltungen. Auf diese Weise kommt es zu einem Gedankenaustausch mit anderen Berufsgruppen, die Bezug zum Insolvenzrecht haben, insbesondere Hochschullehrer, aber auch Praktikern aus verschiedenen Gerichtszweigen und aus Behörden.

Der VID setzt Standards

Die im VID organisierten Insolvenzverwalter verfolgen ihr Anliegen in zwei Richtungen. Zum einen setzt der VID Qualitätsstandards in Bezug auf die ständige Weiterbildung seiner Mitglieder. Er entwickelt einen Verhaltenskodex gegenüber Gerichten, Schuldnern und Gläubigern und setzt Maßstäbe für die personelle und EDV-mäßige Ausstattung professioneller Verwalterbüros.

Der VID erarbeitet Instrumente zur betriebswirtschaftlich optimierten Führung insolventer Unternehmen und zur Erhaltung der Arbeitsplätze und zur Sanierung von Unternehmen unter Einsatz der besonderen Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung.

Daneben hat es sich der VID zur Aufgabe gemacht, auch die Wirtschaft und ihre Berater mit den neuen Möglichkeiten der Insolvenzordnung vertraut zu machen und ihnen aufzuzeigen, dass eine sachgerecht geplante Verfahrenseinleitung die Chance einer Unternehmensfortführung mit dem Erhalt zumindest eines Teils der Arbeitsplätze deutlich verbessern kann, und den Unternehmen und deren Gläubigern irrationale Ängste vor einer Verfahrenseinleitung zu nehmen.

Berlin, 11. November 2004



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    Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. und mit freundlicher Genehmigung der muehlhaus & moers kommunikation gmbhH