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Studie belegt: Kommunen dürfen Forderungsmanagement auslagern

Eine Möglichkeit, das Forderungsmanagement der Kommunen effizienter zu gestalten, ist das Auslagern auf dafür spezialisierte Dienstleister. "Zwar haben viele öffentliche Verwaltungen in der Vergangenheit den prinzipiellen Wunsch geäußert, ihr Forderungsmanagement auszulagern, aber leider ist das in der Praxis bislang häufig gescheitert", erklärt der BDIU-Präsident. Es werden immer wieder rechtliche Bedenken erhoben. Ein Forschungsprojekt des Datenschutz-Experten Professor Dr. Ralf B. Abel hat sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt. Das Ergebnis: In vielen Fällen gibt es keine rechtlichen Hindernisse für Städte und Gemeinden, ihr Forderungsmanagement zumindest teilweise auszulagern. Ein Beispiel: Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geht der Staat gegenüber bedürftigen Kindern und Müttern in Vorleistung, wenn Unterhaltspflichtige nicht bezahlen. Die Jugendämter dürfen sich das vorgestreckte Steuergeld beim säumigen Schuldner zurückholen. Allerdings liegt diese Rückholquote nach übereinstimmenden Presseberichten bundesweit lediglich bei etwas über 20 Prozent. Die Quote ließe sich durch die Hilfe externer Dienstleister erheblich verbessern.

Im vergangenen Herbst organisierte Professor Abel daher ein Symposium mit dem BDIU und dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf. Mehrere Experten erläuterten vor zahlreichen Vertretern öffentlicher Verwaltungen aus ganz Deutschland, wie und in welchen Fällen sich das kommunale Forderungsmanagement auslagern lässt. Die Vorschläge stießen auf großes Interesse und eine positive Resonanz.

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    Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. und mit freundlicher Genehmigung der muehlhaus & moers kommunikation gmbhH