Studie belegt: Kommunen dürfen Forderungsmanagement auslagern
Eine Möglichkeit, das Forderungsmanagement der Kommunen effizienter zu
gestalten, ist das Auslagern auf dafür spezialisierte Dienstleister. "Zwar
haben viele öffentliche Verwaltungen in der Vergangenheit den prinzipiellen
Wunsch geäußert, ihr Forderungsmanagement auszulagern, aber leider
ist das in der Praxis bislang häufig gescheitert", erklärt der
BDIU-Präsident. Es werden immer wieder rechtliche Bedenken erhoben. Ein
Forschungsprojekt des Datenschutz-Experten Professor Dr. Ralf B. Abel hat sich
eingehend mit diesen Fragen beschäftigt. Das Ergebnis: In vielen Fällen
gibt es keine rechtlichen Hindernisse für Städte und Gemeinden, ihr
Forderungsmanagement zumindest teilweise auszulagern. Ein Beispiel: Nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz geht der Staat gegenüber bedürftigen Kindern
und Müttern in Vorleistung, wenn Unterhaltspflichtige nicht bezahlen. Die
Jugendämter dürfen sich das vorgestreckte Steuergeld beim säumigen
Schuldner zurückholen. Allerdings liegt diese Rückholquote nach übereinstimmenden
Presseberichten bundesweit lediglich bei etwas über 20 Prozent. Die Quote
ließe sich durch die Hilfe externer Dienstleister erheblich verbessern.
Im vergangenen Herbst organisierte Professor Abel daher ein Symposium mit dem
BDIU und dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf. Mehrere Experten
erläuterten vor zahlreichen Vertretern öffentlicher Verwaltungen aus
ganz Deutschland, wie und in welchen Fällen sich das kommunale Forderungsmanagement
auslagern lässt. Die Vorschläge stießen auf großes Interesse
und eine positive Resonanz.