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Restschuldbefreite verschulden sich erneutDer Hintergrund: Bei der Verbraucherinsolvenz wird in einem mehrjährigen Schuldenbereinigungsverfahren das pfändbare Einkommen des Überschuldeten auf den Kreis seiner Gläubiger aufgeteilt. Der Überschuldete soll nach Ablauf des Verfahrens wieder am wirtschaftlichen Kreislauf teilnehmen können und sich eine neue Existenz aufbauen. "Auch in diesem Punkt muss man heute den Erfolg der Verbraucherinsolvenz in Frage stellen", erklärt BDIU-Präsident Jender. Denn inzwischen sind die ersten Restschuldbefreiungen ausgesprochen worden - und nur etwa ein Drittel aller restschuldbefreiten Schuldner wird nach Einschätzung der Mitglieds-Unternehmen des Bundesverbandes Inkasso den wirtschaftlichen Neuanfang schaffen. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der traditionellen Frühjahrsumfrage unter den 522 Mitgliedern des BDIU. Zwei Drittel aller restschuldbefreiten Schuldner werden, so die Einschätzung der BDIU-Unternehmen, nach dem Ende der Privatinsolvenz wieder neue Schulden aufnehmen, ohne sie zurückzahlen zu können - und somit erneut in eine Überschuldung geraten. "Gemessen am Aufwand des gesamten Verfahrens ist dieser Ausblick mehr als ernüchternd und völlig unbefriedigend - sowohl für die Gläubiger als auch den Gesetzgeber", so Jender.Mit der Zahl der Verfahren steigen die Ausgaben für den Steuerzahler durch die anfallenden Verfahrenskosten. Die liegen in der Regel bei bis zu 3.000 Euro pro Fall. "Alleine die in diesem Jahr erwarteten Verbraucherinsolvenzen können den Steuerzahler rund 250 Millionen Euro kosten", so Jender. Zurzeit ist eine erneute Reform der Verbraucherinsolvenz in der Diskussion. Im Blickpunkt der Debatte stehen die mittellosen Schuldner. Nach Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll es für diese Schuldnergruppe künftig ein eigenes Verfahren ohne gerichtlichen Insolvenzverwalter geben. "Wir halten diese Vorgehensweise für nicht geeignet", stellt BDIU-Präsident Jender klar. "Die vom Gericht überwachte Wohlverhaltensperiode hat eine wichtige, auch pädagogische Funktion für den Schuldner. Er muss sich mit seiner finanziellen Situation konstruktiv auseinander setzen. Und er muss die berechtigten Forderungen der Gläubiger - zumindest teilweise - befriedigen. Das bereitet ihn psychologisch auf die Zeit nach der Verbraucherinsolvenz vor und ist eine wichtige Hilfe, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu versuchen. Diese pädagogische Funktion darf nicht vernachlässigt werden." Jender stellt allerdings klar: "Die vorgerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern ist bei der Verbraucherinsolvenz eindeutig die bessere, weil für alle Beteiligten günstigere Lösung. Sie muss gestärkt werden, ebenso wie es mehr Anstrengungen gegen Überschuldung braucht. Denn wer das Problem an der Wurzel bekämpft, muss hinterher nicht an den Symptomen - nämlich der Verbraucherinsolvenz - herumdoktern." Weitere aktuelle Inkasso-Pressemeldungen: Pressekonferenzen: 11.2007 | 03.2007 | 11.2006 | 11.2005 | 04.2005 | 11.2004 Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. und mit freundlicher Genehmigung der muehlhaus & moers kommunikation gmbhH |